§ 3 SEFPrV
Inhalt der Prüfung
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“ nach § 4 statt.
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“ nach § 4 statt.