§ 6 SeilbDG
Inkrafttreten
(1)
Die §§ 1 bis 3 treten am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
(2)
Die §§ 4 und 5 dieses Gesetzes treten am 21. März 2018 in Kraft.
Die §§ 1 bis 3 treten am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
Die §§ 4 und 5 dieses Gesetzes treten am 21. März 2018 in Kraft.