§ 7 FahrmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
§ 4 Abs. 2 SchSiServAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
§ 6 ÄndSchnAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
§ 6 SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
§ 4 Abs. 2 PersDienstLAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.