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Im Sinne dieser Rechtsverordnung ist
eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt,
ein Nutzerkonto eine Anwendung zum einmaligen oder dauerhaften elektronischen Nachweis der Identität,
Servicekonto.NRW ein Nutzerkonto sowie eine Anwendung zur medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten aus einem elektronischen Ausweisdokument,
der IT-Diensteanbieter die Stelle, die IT-Servicekonto.NRW nach den Maßgaben dieser Rechtsverordnung betreibt,
die Identifizierung die Feststellung der Identität einer Person auf elektronischem Wege durch den Einsatz eines Identifikationsmittels; ein elektronisches Identifikationsmittel ist eine materielle und/oder immaterielle Einheit, die Personenidentifizierungsdaten enthält und zur Authentifizierung bei Online-Diensten verwendet wird und
die Authentifizierung der Nachweis der Berechtigung zur Nutzung eines dauerhaften Nutzerkontos.
„Servicekonto. NRW“ im Sinne dieser Verordnung ist ein elektronischer Dienst gemäß der Verordnung zur Regelung der behördenübergreifenden Bereitstellung und zum…
Ein Nutzerkonto ist eine zentrale Identifizierungs- und Authentifizierungskomponente, zur einmaligen oder dauerhaften Identifizierung der Nutzer im Sinne von §…
zur Identifizierung eines Antragstellers notwendigen Datenfelder gemäß § 6 Absatz 1 der Servicekonto. NRW-Verordnung,
Ein „Nutzerkonto“ ist eine zentrale IT-Komponente zur einmaligen oder dauerhaften Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer zu Zwecken der…
Serviceportal. NRW ermöglicht die elektronische Identifizierung von Nutzern über Servicekonto. NRW gemäß § 3 der Servicekonto. NRW-Verordnung vom 30. März 2017…
Servicekonto.NRW ermöglicht den elektronischen Nachweis der Identität der nutzenden Person nach § 3 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 des E-Government-Gesetzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.