Gesetze
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Der IT-Beirat besteht aus externen Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Informationstechnologie und unterstützt die Organe der Stiftung durch Empfehlungen und Stellungnahmen.
Der IT-Beirat hat bis zu fünf Mitglieder, die durch den Stiftungsrat bestellt werden. Die Geschäftsführung kann auf Wunsch des IT-Beirats an den Sitzungen teilnehmen.
Das Nähere regelt die Satzung.
Als beratendes Gremium setzt die Stiftung einen IT-Beirat ein. Zur Unterstützung der Organe bei der Durchführung ihrer Aufgaben kann die Stiftung weitere…
Bestellung der Mitglieder des IT-Beirates,
die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen, wenn der Bereich der Informationstechnik betroffen ist, insbesondere im IT-Planungsrat.
Als Gremium der ebenenübergreifenden Kooperation wird der IT-Kooperationsrat Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Dem IT-Kooperationsrat gehören an:
das Rektorat sowie alle übrigen Organe, Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger zu den Chancen und Risiken der IT berät und informiert.
Der Wissenschaftliche Beirat berät die Organe der Stiftung in wissenschaftlichen und programmatischen Fragen und begleitet, fördert und bewertet dadurch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.