Gesetze
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Die Stiftung unterhält an ihrem Sitz eine Geschäftsstelle.
Die Geschäftsstelle wird von der administrativen Geschäftsführerin oder dem administrativen Geschäftsführer geleitet. Die administrative Geschäftsführerin oder der administrative Geschäftsführer ist Dienstvorgesetzter des Personals der Stiftung. Sie oder er trifft die arbeitsrechtlichen Entscheidungen.
Auf das Personal der Stiftung finden die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Sitzlandes jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen Anwendung.
Die Stiftung unterhält an ihrem Sitz eine Geschäftsstelle, die von der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer geleitet wird. Sie unterstützt die Erledigung…
1Die Stiftung unterhält an ihrem Sitz eine Geschäftsstelle, die von der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer geleitet wird. 2Sie unterstützt die…
Die Aufgaben einer Geschäftsstelle der Stiftung werden im für Soziales zuständigen Ministerium unter Wahrung der rechtlichen Selbständigkeit der Stiftung…
Die laufenden Geschäfte der Stiftung gelten als auf die Geschäftsführung übertragen, soweit sich der Stiftungsrat nicht für einen bestimmten Kreis von…
die administrative und die technische Geschäftsführung.
Wahlberechtigt im Sinne von § 10 Landespersonalvertretungsgesetz zu der bei der Stiftung zu bildenden Personalvertretung ist auch das beamtete Personal, das der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.