§ 58a SG
Reservewehrdienstverhältnis
Die Rechtsstellung der Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis wird durch das Reservistengesetz geregelt.
Die Rechtsstellung der Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis wird durch das Reservistengesetz geregelt.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.