§ 2 Abs. 1 WBeauftrGGesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Der Wehrbeauftragte erstattet für das Kalenderjahr dem Bundestag einen schriftlichen Gesamtbericht (Jahresbericht).
§ 44 Abs. 3 MADGGesetz über den Militärischen Abschirmdienst
Das Bundesministerium der Verteidigung unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten das Parlamentarische Kontrollgremium über Dabei ist insbesondere ein…
§ 114 Abs. 2 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Der Verteidigungsausschuss hat dem Bundestag Bericht zu erstatten.
§ 4 2. BMeldDÜVVerordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes
Die Meldebehörden übermitteln gemäß § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für die Übersendung von…
§ 11 SKPersStruktAnpGGesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte
Das Bundesministerium der Verteidigung prüft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern die Regelungen dieses Gesetzes bis zum 30. September 2014…