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Bei Vorliegen des Pflegegrades 1 gewährt die Pflegeversicherung folgende Leistungen:
Beratung in der eigenen Häuslichkeit gemäß § 37 Absatz 3,
finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds gemäß § 40,
Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson gemäß § 42b,
einen monatlichen Zuschuss bei vollstationärer Pflege gemäß § 43 Absatz 3,
die Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 45g nach Maßgabe von § 28 Absatz 1b,
Die Hilfe zur Pflege umfasst für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen…
Bei Pflegebedürftigen, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, sind Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung und Pflegeunterstützungsgeld nach Maßgabe des §…
den Pflegegrad des Pflegebedürftigen und
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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