Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Hilfe zur Pflege umfasst für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 Die Hilfe zur Pflege schließt Sterbebegleitung mit ein.
häusliche Pflege in Form von
Die Hilfe zur Pflege umfasst für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1
Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66a),
Pflegesachleistung nach § 36 des Elften Buches,
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf…
Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen nach Maßgabe der §§ 38 bis 38g und der §§ 39 bis 39b, wenn sie…
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit entsprechend dem Elften Buch Sozialgesetzbuch.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.