BSG, B 3 P 1/18 RUrteil v. 2019-09-26 · § 70 Abs 2 SGB 11
Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung und Anpassung von Pflegesätzen sowie Entgelten für Unterkunft und Verpflegung - Bemessung der Höhe eines Gewinn- bzw Risikozuschlags - Rechtswidrigkeit einer pauschalen Orientierung an der für die Verzinsung von Sozialleistungen geltenden 4%-Regelung - Sachaufklärung von Amts wegen - interne Plausibilitätskontrolle - externer Vergleich - in Blick nehmen der Sicherstellung der Versorgung der Versicherten - Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Beitragssatzstabilität - Gewährung einer schriftlichen Stellungnahme der Interessenvertretung der Heimbewohner - Ermessen der Schiedsstelle - Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit und Angemessenheit in eigener Verantwortung - Berechtigung zu Einholung von Sachverständigengutachten - Bemessung der von den Versicherten allein zu tragenden Entgelte für Unterkunft und Verpflegung - Refinanzierung prognostischer Gestehungskosten