§ 118 SGB 3
Leistungen
Die besonderen Leistungen umfassen
1.
das Übergangsgeld,
2.
das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
3.
die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.
Die besonderen Leistungen umfassen
das Übergangsgeld,
das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.