Art. 4 Nr. 6 32013L0059Auszubildender : Person, die innerhalb eines Unternehmens im Hinblick auf die Ausübung eines bestimmten Berufs ausgebildet oder unterrichtet wird.
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d PBefAusglVVerordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr
Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des…
§ 9 Abs. 5 PflAssG SLGesetz über die Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten (Pflegeassistenzgesetz) Vom 24. Juni 2020*
Auszubildende sind für die gesamte Dauer der Ausbildung Arbeitnehmer im Sinne von § 5 des Betriebsverfassungsgesetzes oder von § 4 des Saarländischen…
§ 20d PKDBSaSatzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG)
Als Arbeitnehmer im Sinne dieser Satzung gelten auch Auszubildende.
§ 32 MTBGGesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie
Auszubildende sind für die gesamte Dauer der Ausbildung Arbeitnehmer im Sinne von § 5 des Betriebsverfassungsgesetzes oder von § 4 des…