§ 34 Abs. 1 Nr. 6 SGB 3Arbeitsmarktberatung
zu Leistungen der Arbeitsförderung.
§ 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB 3Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
(weggefallen)
§ 30 Nr. 4 SGB 3Berufsberatung
zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche,
§ 41 Abs. 1 Nr. 1 SGB 3Einschränkung des Fragerechts
eine Vermittlung auf eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle vorgesehen ist,
§ 33 Nr. 2 SGB 3Berufsorientierung
zur Unterrichtung der Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber.