Gesetze
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zu Leistungen der Arbeitsförderung.
zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche,
(weggefallen)
eine Vermittlung auf eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle vorgesehen ist,
zur Unterrichtung der Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.