§ 30 Abs. 1 RettDG SL 2020Saarländisches Rettungsdienstgesetz Vom 11. November 2020*
Notärzte und Notärztinnen, die vor der am 2. Mai 2001 in Kraft getretenen Änderung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte des Saarlandes im Saarland oder vor…
§ 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. d SGB 7Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst ausüben, wenn diese Tätigkeiten neben aa)einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens…
Art. 1 Nr. 5 SN-18270Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung von dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Verordnungen
Nach § 11 wird folgender Unterabschnitt 5 eingefügt: „Unterabschnitt 5 Zulage für Tätigkeiten als Notfallsanitäter § 11a Zulage für Notfallsanitäter im…
§ 22 Abs. 1 NotSanGGesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters
Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums, die zur Ausübung des Berufs des Notfallsanitäters in einem anderen Vertragsstaat des…
§ 13 TAVVerordnung über die von den Traumaambulanzen in der Sozialen Entschädigung zu erfüllenden Qualitätskriterien und die Pflichten der Traumaambulanz
Für Vereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2024 mit Traumaambulanzen geschlossen werden, ist diese Verordnung nicht anzuwenden.