§ 2 Abs. 1 SiVVerordnung über die Anforderungen an Sicherheiten und die Anlage bestimmter Vermögen
Hypothekenforderungen, Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken sind zur Sicherheitsleistung geeignet, wenn sie sicher sind. Eine…
§ 12 Abs. 1 HeimsicherungsVVerordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers
Die Sicherheit kann durch die Bestellung eines Grundpfandrechtes geleistet werden. Dabei darf eine Beleihungsgrenze von 60 vom Hundert des Verkehrswertes in der…
§ 1 Abs. 1 NRW-29214Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Eine Hypothek, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld an einem in Preußen belegenen Grundstück ist für die Anlegung von Mündelgeld als sicher anzusehen, wenn…
§ 1 Abs. 1 NRW-26476Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Eine Hypothek, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld an einem in Preußen belegenen Grundstück ist für die Anlegung von Mündelgeld als sicher anzusehen, wenn…
§ 238 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld ist zur Sicherheitsleistung nur geeignet, wenn sie den in der Rechtsverordnung nach § 240a…