§ 2 Abs. 3 AnlVVerordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen
Die Aufsichtsbehörde kann dem Versicherungsunternehmen auch Anlagen in Vermögenswerten, die in den vorangehenden Absätzen nicht genannt sind oder die…
§ 234j Abs. 1 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Das Sicherungsvermögen darf nur angelegt werden in Darüber hinaus darf das Sicherungsvermögen nur angelegt werden, soweit dies die Aufsichtsbehörde bei…
§ 30 Abs. 1 SGB 4Eigene und übertragene Aufgaben
Die Versicherungsträger dürfen nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese…
§ 215 Abs. 2 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Das Sicherungsvermögen darf nur angelegt werden in Darüber hinaus darf das Sicherungsvermögen nur angelegt werden, soweit dies die Aufsichtsbehörde bei…
§ 5 Abs. 2 SächsVAGSächsisches Versicherungsaufsichtsgesetz
Art und Umfang der zulässigen Anlage des gebundenen Vermögens ergeben sich aus den in der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von…