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Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen,
es sich bei dem erweiterten Zahnersatz um eine nicht teilbare Leistung handelt.
§ 4 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 und Absatz 3 gelten entsprechend.
(weggefallen)
Heilfürsorgeberechtigte haben Anspruch auf medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.