§ 66 Abs. 1 Nr. 11 SGB 6Persönliche Entgeltpunkte
Zuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
§ 76g Abs. 1 SGB 6Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
Ein Zuschlag an Entgeltpunkten wird ermittelt, wenn mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sind und sich aus den Kalendermonaten mit…
§ 307e Abs. 2 SGB 6Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020
Für die Höhe und die Zuordnung des Zuschlags an Entgeltpunkten gilt § 76g Absatz 4 und 5 entsprechend.
§ 307g SGB 6Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
Ein Anspruch auf Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung besteht nicht vor Ablauf des 31. Dezember 2022. Die Träger der…
§ 97a Abs. 7 SGB 6Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
Ist in einer Rente ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung enthalten, sind auf den hierauf beruhenden Rentenanteil die Regelungen zu Renten…