§ 40a Abs. 1 DEÜVVerordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
Das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle meldet die Zeiträume, für die die Voraussetzungen für Zuschläge an Entgeltpunkten für…
§ 188 Abs. 2 SGB 6Beitragszahlung für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
Das Nähere über die Zahlung und Abrechnung der Beiträge für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung können das Bundesministerium der Verteidigung und die…
§ 186a Abs. 2 SGB 6Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungszeitraum
Der Bund teilt dem Träger der Rentenversicherung die im Nachversicherungszeitraum liegenden Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung mit, für die Zuschläge an…
§ 212a Abs. 5 Nr. 3 SGB 6Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für sonstige Versicherte, Nachversicherte und für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
der Beginn und das Ende der Zahlungspflicht
§ 8 AuslZuschlVVerordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen
Die entsendende Dienststelle informiert die Bezügestelle, wenn der Zeitraum nach § 53 Absatz 6 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes abgelaufen ist.