§ 34 Abs. 9 Nr. 3 ARegVVerordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze
Erhöhung im Jahr 2024 um 144 Millionen Euro,
§ 46 Abs. 9 SGB 2Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die in Absatz 6 genannten Prozentsätze erhöhen sich in den Jahren 2016 bis 2021 jeweils um einen weiteren landesspezifischen Wert in Prozentpunkten.
§ 291b Abs. 1 SGB 6Erstattung der Mehraufwendungen aufgrund der Anpassung nach Mindestsicherungsniveau ab dem Jahr 2026
Der Bund erstattet den Trägern der allgemeinen Rentenversicherung jährlich die Mehraufwendungen, die sich daraus ergeben, dass der aktuelle Rentenwert…
§ 5 Abs. 3 RegGGesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Ab dem Jahr 2017 bis einschließlich des Jahres 2022 steigt der in Absatz 2 bezeichnete Betrag jährlich um 1,8 Prozent. Ab dem Jahr 2023 bis einschließlich des…
§ 58 Abs. 1 BBhVVerordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
Die Anpassung des Betrages nach § 6 Absatz 2 Satz 1 auf Grund der Sätze 6 und 7 des § 6 Absatz 2 erfolgt erstmals für die Beantragung der Beihilfe im Jahr 2024.