§ 31 Abs. 1 SGB 6Sonstige Leistungen
Als sonstige Leistungen zur Teilhabe können erbracht werden:
§ 33 Abs. 3 SEGGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
Ergänzende Leistungen nach Absatz 1 sind insbesondere
§ 62 SGB XIVSozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
Leistungen zur Teilhabe sind Handelt es sich bei den Leistungen nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 um eine Versorgung mit Hilfsmitteln, werden diese entsprechend § 46…
§ 39 Abs. 1 SGB 7Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
Neben den in § 64 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 und Abs. 2 sowie in den §§ 73 und 74 des Neunten Buches genannten Leistungen umfassen die Leistungen zur Sozialen Teilhabe…
§ 68 Abs. 2 SGB XIVSozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
Werden Leistungen zur Teilhabe nach § 62 Satz 1 Nummer 1 bis 3 außerhalb von Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des Absatzes 1 erbracht und besteht…