§ 64 SGB 6
Rentenformel für Monatsbetrag der Rente
Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden.
1.
die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte,
2.
der Rentenartfaktor und
3.
der aktuelle Rentenwert