§ 63 Abs. 6 SGB 6Grundsätze
Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich, indem die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und…
§ 66 Abs. 1 SGB 6Persönliche Entgeltpunkte
Die persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrags der Rente ergeben sich, indem die Summe aller Entgeltpunkte für mit dem Zugangsfaktor…
§ 64 Nr. 1 SGB 6Rentenformel für Monatsbetrag der Rente
die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte,
§ 265 Abs. 1 SGB 6Knappschaftliche Besonderheiten
Für Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung, die für Arbeiter in der Zeit vom 1. Oktober 1921 und für Angestellte in der Zeit vom 1. August 1921 bis…
§ 264 SGB 6Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich
Sind für Rentenanwartschaften Werteinheiten ermittelt worden, ergeben je 100 Werteinheiten einen Entgeltpunkt. Werteinheiten der knappschaftlichen…