§ 117 Abs. 2 SGB 7Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich
Die Landesregierungen von höchstens drei Ländern können durch gleichlautende Rechtsverordnungen auch einen gemeinsamen Gemeindeunfallversicherungsverband…
§ 139a Abs. 2 Nr. 1 SGB 7Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland
der Abschluss von Vereinbarungen mit ausländischen Verbindungsstellen,
§ 116 Abs. 2 SGB 7Unfallversicherungsträger im Landesbereich
Die Landesregierungen von höchstens drei Ländern können durch gleichlautende Rechtsverordnungen auch eine gemeinsame Unfallkasse entsprechend Absatz 1…
§ 155 Abs. 5 SGB 5Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
Die Aufsichtsbehörde genehmigt die Satzung und die Vereinbarung, beruft die Mitglieder der Organe und bestimmt den Zeitpunkt, zu dem die Vereinigung wirksam…
§ 20 Abs. 2 SGB 7Zusammenarbeit mit Dritten
Zur Förderung der Zusammenarbeit nach Absatz 1 wird für den Bereich eines oder mehrerer Länder eine gemeinsame landesbezogene Stelle bei einem…