BSG, B 2 U 5/21 RUrteil v. 2023-03-30 · § 212 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall und Verletztenrente - Anerkennung unter Geltung der RVO - Wegeunfall - Verkehrsunfall - Aufenthalt an der Unfallstelle - Weg von dem Ort der Tätigkeit - Rechtswidrigkeit eines späteren Abschmelzbescheids - Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Anerkennungsbescheide - Beurteilung nach damaligem Unfallversicherungsrecht - keine Berücksichtigung einer nachträglichen Rechtsprechungsänderung zum Nachteil der Berechtigten - Erhöhung der Verletztenrente bei Verschlimmerung der Gesundheitsschäden - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren
BSG, B 2 U 6/16 RUrteil v. 2017-10-26 · § 212 SGB 7
(Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Arbeitsunfall - anerkannte Unfallfolgen - weitere Unfallfolgen - Bindungswirkung - keine Rücknahme - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren gem § 44 SGB 10 - Anwendbarkeit - Möglichkeit eines fristgemäßen Widerspruchsverfahrens - komplexes regionales Schmerzsyndrom als weitere Gesundheitsstörung)
BSG, B 2 U 14/14 RUrteil v. 2016-04-26 · § 212 SGB 7
(Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Diplom-Chemiker - Teilzeittätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss - Maßgeblichkeit des zum Unfallzeitpunkt lebensstandardsichernden Entgelts ungeachtet späterer Promotion - Abgrenzung: Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung - keine erhebliche Unbilligkeit iS von § 577 RVO - anzuwendendes Recht)
BSG, B 2 U 5/13 RUrteil v. 2013-12-19 · § 212 SGB 7
(Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 2 SGB 7 - Studentin - Arbeitsunfall - Maßgeblichkeit des Lebensalters - keine Voraussetzung: Verzögerung oder Nichtbeendigung der Ausbildung oder des Studiums - tarifliche Eingruppierung - Vergütungsgruppe IIa des BAT - Übergangsrecht)
BSG, B 2 U 12/10 RUrteil v. 2011-03-22 · § 212 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Entschließungs- und Auswahlermessen - Prävention - zukunftsgerichtete Leistung - keine rückwirkende Leistungserbringung nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums - fehlende Schadensersatzfunktion - Beginn der Fünf-Jahres-Frist