BSG, B 2 U 12/19 RUrteil v. 2021-03-16 · § 72 Abs 1 Nr 1 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Beendigung eines Anspruchs auf Verletztengeld - Übergangsgeld - Zahlung eines Zwischen-Übergangsgelds im Zeitraum zwischen Beendigung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und Beginn einer weiteren Maßnahme - Verletztenrentenzahlung - Einrede der Verjährung - Ermessensausübung
BSG, B 2 U 7/18 RUrteil v. 2019-08-20 · § 72 Abs 1 Nr 1 SGB 7
(Gesetzliche Unfallversicherung - Beginn des Anspruchs auf Verletztenrente: Ende des Verletztengeldanspruchs derselben Beschäftigung - Anspruch auf Verletztengeld - zugesprochene Altersrente vor Verletztengeldbewilligung - Verletztengeldanspruch auch bei vorhergehender geringfügiger Beschäftigung - Beendigungstatbestand des § 46 Abs 3 S 2 Nr 2 SGB 7 - Auslegung - Abgrenzung zu § 50 SGB 5 - kein Ausschlussprinzip - "Doppel"-Leistung)
BSG, B 2 U 6/14 RUrteil v. 2015-07-23 · § 72 Abs 1 Nr 1 SGB 7
(Gesetzliche Unfallversicherung - Auslegung: Verletztenrentenbeginn gem § 72 Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Beendigung bzw Wegfall des Verletztengeldanspruchs: Änderung in der Höhe wegen beendeter Arbeitsunfähigkeit - ein Versicherungsfall - Mehrfachbeschäftigung - einheitlicher Verletztengeldanspruch - kein Ausschlussprinzip hinsichtlich einer Doppelleistung: zeitgleicher Bezug von Verletztenrente und geringerem Verletztengeld - Ungleichbehandlung der Versichertengruppe mit Mehrfachbeschäftigung gegenüber Versicherten mit einer Beschäftigung - Rentenberechnung bei Mehrfachbeschäftigung: JAV gem §§ 82 Abs 1 S 1, 87 SGB 7)
BSG, B 2 U 19/10 RUrteil v. 2011-05-17 · § 72 Abs 1 Nr 2 SGB 7
(Gesetzliche Unfallversicherung - Entschädigung wegen einer Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4111 - Stichtagsregelung - Inkrafttreten - maßgeblicher Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls - keine Rückwirkung gem § 6 Abs 3 S 2 BKV hinsichtlich der Rechtsfolge "Versicherungsfall" - Umfang der Zahlungsansprüche gem § 6 Abs 6 S 2 BKV - Erkrankungsfall vor dem 1.1.1993 - Verletztenrente - rückwirkende Leistungserbringung ab dem 1.1.2005)
BSG, B 2 U 3/10 RUrteil v. 2010-09-21 · § 72 Abs 1 SGB 7
(Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Versicherungsfall vor dem 1.1.1997 - Beginn einer Verletztenrente - erstmals festzusetzende Leistungen iS des § 214 Abs 3 S 1 SGB 7 - Auslegung - maßgeblicher Zeitpunkt - Pflicht zum Verwaltungshandeln wegen Vorliegens der Voraussetzungen des Leistungsanspruchs - Abgrenzung zur tatsächlichen Feststellung der Leistungen durch Abgabe einer Verwaltungserklärung - Gesetzesmaterialien - Pflichtleistungen - Ermessensleistungen)