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Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.
Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Volljährige.
die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe vorlagen und
Änderungen der in Nummer 1 bezeichneten Angaben sowie
Werden Hilfen nach den §§ 32 bis 34 und 35a Absatz 2 Nummer 3 und 4 gewährt, haben die Eltern einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung sowie Förderung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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