§ 15 SGB 8Landesrechtsvorbehalt
Das Nähere über Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht.
§ 16 Abs. 4 SGB 8Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben regelt das Landesrecht.
§ 26 SGB 8Landesrechtsvorbehalt
Das Nähere über Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht. Am 31. Dezember 1990 geltende…
§ 42b Abs. 8 SGB 8Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
Das Nähere regelt das Landesrecht.
§ 54 Abs. 4 SGB 8Anerkennung als Vormundschaftsverein
Das Nähere regelt das Landesrecht. Es kann auch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Anerkennung vorsehen.