§ 49 SGB 8Landesrechtsvorbehalt
Das Nähere über die in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben regelt das Landesrecht.
§ 16 Abs. 4 SGB 8Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben regelt das Landesrecht.
§ 26 SGB 8Landesrechtsvorbehalt
Das Nähere über Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht. Am 31. Dezember 1990 geltende…
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB 8Aufgaben der Jugendhilfe
Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11 bis 14),
§ 78a Abs. 2 SGB 8Anwendungsbereich
Landesrecht kann bestimmen, dass die §§ 78b bis 78g auch für andere Leistungen nach diesem Buch sowie für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und…