Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf das Bundesamt für Soziale Sicherung
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Schlussformel SGB V-ÜbV
Schlussformel SGB V-ÜbVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen