§ 94 Abs. 2 SGB 4Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat die ihm durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Es untersteht dem Bundesministerium für…
§ 1 SGB14ZustV SLVerordnung über die Zuständigkeit nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV) Vom 16. November 2023
Zuständige Behörde gemäß § 112 Satz 1, § 113 Absatz 1 und § 157 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV) ist das Landesamt für…
§ 47 Abs. 1 SGB 2Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesagentur, soweit dieser nach § 44b Absatz 3 ein Weisungsrecht…
§ 2 Abs. 2 BVAGGesetz über die Errichtung des Bundesversicherungsamts, die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger und die Regelung von Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und der betrieblichen Altersfürsorge
Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat auch die übrigen Aufgaben und Befugnisse, die das frühere Reichsversicherungsamt oder sein Präsident nach den…
§ 13 Abs. 4 BGGGesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Fachaufsicht über die Durchführung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Aufgaben.