SGB XIV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 SGB XIVAnspruch auf Leistungen für Ausländerinnen und AusländerSozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - · Kapitel 2, Abschnitt 1 § 6§ 8 Ausländerinnen und Ausländer haben dieselben Ansprüche wie Deutsche.