Art 68 Abs. 1 SGB9uaÄndGSozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2001 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Art 8 Abs. 1 1. SGB XI-ÄndGErstes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.
Art 7 Abs. 3 GaFöGGesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
Artikel 1 Nummer 5 bis 8 tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Art 19 Abs. 1 SGB4ErgGGesetz zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
Art 7 Abs. 3 BGRWGGesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
Artikel 2 tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.