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Der Ausschuss zur Beratung über die Ernennung von Berufsrichtern bei dem Sozialgericht für das Saarland setzt sich zusammen aus
zwei Vertretern der Versicherten,
zwei Vertretern der Arbeitgeber,
einem Vertreter der Versorgungsberechtigten,
einem Vertreter der mit der Kriegsopferversorgung vertrauten Personen.
Als Vertreter der Sozialgerichtsbarkeit gehört dem Ausschuss der Präsident des Landessozialgerichts für das Saarland an.