BSG, B 11 AL 18/11 RUrteil v. 2012-05-02 · § 155 Abs 4 SGG
Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende Anwendung der ab 1.1.2003 verkürzten Sperrzeitdauer - Geltungszeitraumprinzip - intertemporales Recht - sperrzeitbegründendes Ereignis - Verfassungsmäßigkeit - besondere Härte - zumutbare Beschäftigung - erzielbares Nettoeinkommen- sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidungskompetenz durch Einzelrichter
BVerfG, 1 BvR 1510/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2017-09-28 · § 155 Abs 2 S 2 SGG
Stattgebender Kammerbeschluss: Entsprechende Anwendung des § 155 Abs 2 S 2 SGG im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren trotz fehlender Dringlichkeit verletzt Recht auf gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - Ablehnung der Auslagenerstattung für erledigtes eA-Verfahren - Gegenstandswertfestsetzung
BSG, B 9 V 1/24 RUrteil v. 2025-12-11 · § 155 Abs 4 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - konsentierter Einzelrichter bzw konsentierte Einzelrichterin - gerichtliches Ermessen - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Zustimmung der Beteiligten - Ermessensausübung - sachfremde Erwägungen - ermessensfehlerhafte Zurückverweisung an das SG - Justizgewährleistungsanspruch - Beschleunigungsgebot
BSG, B 9 V 18/24 BBeschluss v. 2025-06-20 · § 155 Abs 3 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine formgültige Urteilsunterschrift
BSG, B 9 SB 20/24 BBeschluss v. 2024-11-26 · § 155 Abs 4 SGG
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - verspätete Übermittlung des Urteils an die Geschäftsstelle - Fünfmonatsfrist - Unterscheidung zwischen Übergabedatum und Ausfertigungsdatum - Anforderungen an die Ermittlung des Übergabedatums - Erforderlichkeit des Einverständnisses zur Entscheidung durch Einzelrichter bzw Einzelrichterin - Zustimmung zur Umwandlung eines Erörterungstermins in einen Verhandlungstermin - Ablösung einer früheren Zustimmungsverweigerung - keine Sperrwirkung einer früheren Prozesserklärung - Grundsatz des fairen Verfahrens - Erschwerung der sachgerechten Prozessführung - Darlegungsanforderungen - keine isolierte Überprüfung der Auferlegung von Mutwillenskosten