BSG, B 9 V 16/22 BBeschluss v. 2022-12-28 · § 160 Abs 2 Nr 3 SGG
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Gebot des fairen Verfahrens - Erörterung des Sach- und Streitverhältnisses - Heraufbeschwören einer Anschlussberufung - ausreichende Schilderung der prozessualen Situation - Sach- statt Prozessurteil - Unterscheidung zwischen Verstoß gegen Verfahrensnorm und falscher Auslegung einer verfahrensrechtlichen Vorschrift - sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer unselbstständigen Anschlussberufung durch Sachantrag in der mündlichen Verhandlung - Voraussetzung einer Berufungsanschlussschrift - Gehörsverstoß - Gehörsverschaffung - möglicher Antrag auf Unterbrechung oder Vertagung nach Stellung der Sachanträge - Darlegungsanforderungen
BSG, B 5 R 166/22 BBeschluss v. 2022-12-22 · § 160 Abs 2 Nr 3 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Gehörsrüge - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - Erfordernis einer erneuten Anhörung - Anhörungsmitteilung
BSG, B 9 SB 12/22 BBeschluss v. 2022-12-21 · § 160 Abs 2 Nr 3 SGG
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht gegenüber dem Sachverständigen - Aufrechterhaltung des Antrags auf Sachverständigenanhörung bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung - erforderliche Erklärung zu Protokoll - konkrete Darlegung der erläuterungsbedürftigen Punkte im Anhörungsantrag - Darlegungsanforderungen
BSG, B 9 V 12/22 BBeschluss v. 2022-12-21 · § 160 Abs 2 Nr 3 SGG
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht gegenüber dem Sachverständigen - Darlegung eines sachdienlichen Klärungsbedarfs - offengebliebene Punkte - erläuternde Wiederholung des Gutachtens nicht ausreichend - Erforderlichkeit eines über das Gutachten hinausgehenden Erläuterungsbedarfs
BSG, B 1 KR 2/22 BHBeschluss v. 2022-12-19 · § 160 Abs 2 Nr 3 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Pflicht zur Urteilsbegründung - kein Verstoß bei bloßen Lücken