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Die Länder können Abweichungen von den Vorschriften des § 85 Abs. 2 Nr. 1 zulassen.
Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Schleswig-Holstein können Abweichungen von den Vorschriften des § 73 Abs.…
Von bundesgesetzlichen Regelungen, die auf Grund des Artikels 84 Abs. 1 in der vor dem 1. September 2006 geltenden Fassung erlassen worden sind, können die…
Die Länder können durch Rechtsverordnung Einschränkungen bei der Anwendung von Kriterien nach Artikeln 9 und 10 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 6…
Von folgenden Regelungen des Verwaltungsverfahrens darf durch Landesrecht nicht abgewichen werden: § 5 Absatz 1, 3 und 4, § 6 Absatz 1 bis 3, 4 und 5, den §§ 7,…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(5l) Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter ihnen angemessen erscheinenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.