§ 23 Abs. 1 BGleiGGesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
Bei der Zusammenlegung von Dienststellen zu einer neuen Dienststelle endet die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und die der Stellvertreterinnen…
§ 15 Abs. 3 LGG NRWGesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen
Bei der Zusammenlegung von Dienststellen zu einer neuen Dienststelle endet die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und die der Stellvertreterinnen…
§ 20 Abs. 2 Nr. 7 SächsGleiGSächsisches Gleichstellungsgesetz
Privatisierung, Um- oder Neubildung, Ver- oder Zusammenlegung, Auflösung von Dienststellen oder Teilen von Dienststellen sowie eventuell damit verbundene…
§ 16 Abs. 1 SächsGleiGSächsisches Gleichstellungsgesetz
Die Bestellung zur oder zum Gleichstellungsbeauftragten erlischt mit dem Ablauf der Amtszeit, dem Ausscheiden aus der Dienststelle oder dem Dienst oder bei…
§ 63 Abs. 2 SGleiGAmtszeit
Die §§ 38 bis 41 gelten bei der Umstrukturierung von Dienststellen für die Gleichstellungsvertrauensfrau entsprechend.