§ 49 SGleiG
Die Gleichstellungsbeauftragte
überwacht und unterstützt
die Umsetzung der Ziele und den Vollzug dieses Gesetzes sowie
den Vollzug des Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere des Verbots von Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts in Form von aa)Belästigung undbb)von sexueller Belästigung,
und berät und unterstützt
die Dienststellen, insbesondere die Dienststellenleitungen, in ihrem Aufgabenbereich und
das militärische Personal in Einzelfällen insbesondere zu den folgenden Themen: aa)berufliche Förderung,bb)Schutz vor und Beseitigung von Benachteiligung,cc)Schutz vor und Beseitigung von Belästigung und sexueller Belästigung sowiedd)Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesministeriums der Verteidigung ist zudem verantwortlich für den Informations- und Erfahrungsaustausch der Gleichstellungsbeauftragten der Dienststellen. Sie ist Mitglied im Interministeriellen Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden.
Die Gleichstellungsbeauftragten sind zuständig für den Erfahrungs- und Informationsaustausch der Gleichstellungsvertrauensfrauen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestellt sind.