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Alle vier Jahre legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gleichstellungsbericht vor.
In dem Gleichstellungsbericht ist darzulegen, Es können zudem vorbildliche Gleichstellungsmaßnahmen einzelner Dienststellen besonders hervorgehoben werden.
wie sich in den vergangenen vier Jahren die Situation der Soldatinnen im Vergleich zu der Situation der Soldaten entwickelt hat,
inwieweit die Ziele dieses Gesetzes erreicht sind und
wie dieses Gesetz in den vergangenen vier Jahren angewendet worden ist.
Der Gleichstellungsbericht darf keine personenbezogenen Daten enthalten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.