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Artikel 1 § 13 Abs. 1 und Artikel 2 Nr. 17 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes treten am 1. Juli 1999 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 6. Mai 1999 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Hans Joachim Meyer Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister für Kultus Dr. Matthias Rößler Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie Dr. Hans Geisler
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