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Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 4, 5 und 6 Nr. 1 treten am 1. Juli 1999 in Kraft.
Artikel 6 Nr. 2 und Artikel 7 treten mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 25. Juni 1999 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister des Innern Klaus Hardraht Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie In Vertretung Friederike de Haas Die Staatsministerin für Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Dr. Rolf Jähnichen
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