§ 325 Abs. 5 SGB 3Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Ende der Maßnahme zu beantragen.
§ 8 Abs. 1 SparSichSaarGGesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland
Stellt das Institut den Anspruch nicht nach § 7 Abs. 2 fest oder liegt ein Umwandlungsfall (§ 4) vor, so wird die Leistung des Bundes nur auf Antrag gewährt.…
§ 56 Abs. 11 IfSGGesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Die Anträge nach Absatz 5 sind innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit, dem Ende der Absonderung oder nach dem Ende der…
§ 9 Abs. 5 Nr. 2 HopfV 2023Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor
in einem Zeitraum von höchstens zwei Jahren nach dem Ende der Laufzeit des genehmigten operationellen Programms abgeschlossen sein müssen.