SHVAufhAnO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 SHVAufhAnOAnordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der freiwilligen Sach- und Haftpflichtversicherungen der Bürger § 4Schlußformel - § 4Schlußformel