SHzG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Gesetz Nr. 1483 - Saarländisches Hoheitszeichengesetz (SHzG) Vom 7. November 2001
Vordrucke und Formulare mit dem Landessiegel können entgegen § 8 Abs. 5 noch zwei Jahre nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes weiter verwendet werden.
Die von den Änderungen in Abschnitt 5 betroffenen Behörden können ihr bisheriges Amtsschild bis zu einer Ersatzbeschaffung weiter führen.