§ 17 Abs. 2 SHzGGesetz Nr. 1483 - Saarländisches Hoheitszeichengesetz (SHzG) Vom 7. November 2001
Die von den Änderungen in Abschnitt 5 betroffenen Behörden können ihr bisheriges Amtsschild bis zu einer Ersatzbeschaffung weiter führen.
§ 7 Abs. 1 Nr. 4 NRW-29992Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten (Bauprodukte- und Bauartenverordnung – BauPAVO NRW)*)
die Bezeichnung oder das Bildzeichen der Zertifizierungsstelle, wenn die Einschaltung einer Zertifizierungsstelle vorgeschrieben ist.
§ 1 Abs. 4 NRW-28147Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Westfälischen Provinzial-Versicherungsanstalten (Westfälische Provinzial-VersicherungG)
Die Anstalten sind berechtigt, ein Dienstsiegel zu führen. Das Dienstsiegel trägt in der Inschrift den Namen der Anstalt.
Art. 1 Nr. 5 Nr. 1 Buchst. b 32026R0511VERORDNUNG (EU) 2026/511 DES RATES vom 23. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
In Buchstabe a werden die Worte „unter den Einträgen 56, 270 und 579 aufgeführten Einrichtungen“ durch die Worte „unter den Einträgen 56, 270, 579 und 726…
§ 11 Abs. 4 DVO KiBiz NRWVerordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes
Eine Einrichtung, die den Verbund verlässt, verliert die Berechtigung, das Gütesiegel des Verbundes weiter zu führen. Das Gütesiegel des Verbundes bleibt im…