SichLVFinV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 SichLVFinVÜbergangsvorschriftVerordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer § 10§ 12 Die Vorschriften dieser Verordnung sind erstmals auf die Jahresbeiträge für das Jahr 2017 anzuwenden. § 10§ 12