Gesetze
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Mit den Gefangenen wird unverzüglich ein Zugangsgespräch geführt, in dem ihre gegenwärtige Lebenssituation erörtert wird und sie über ihre Rechte und Pflichten informiert werden. Ihnen ist die Hausordnung auszuhändigen. Dieses Gesetz, die von ihm in Bezug genommenen Gesetze sowie die zu seiner Ausführung erlassenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sind den Gefangenen auf Verlangen zugänglich zu machen.
Beim Zugangsgespräch dürfen andere Gefangene in der Regel nicht zugegen sein.
Die Gefangenen werden alsbald ärztlich untersucht.
Die Personensorgeberechtigten und das Jugendamt werden von der Aufnahme unverzüglich unterrichtet.
Die Gefangenen sollen dabei unterstützt werden, etwa notwendige Maßnahmen für hilfsbedürftige Angehörige und die Sicherung ihrer Habe außerhalb der Anstalt zu veranlassen.
Mit den Gefangenen wird unverzüglich nach der Aufnahme ein Zugangsgespräch geführt, in dem ihre gegenwärtige Lebenssituation erörtert wird und sie über ihre…
Mit der oder dem Gefangenen wird unverzüglich ein Zugangsgespräch geführt, in dem ihre oder seine gegenwärtige Lebenssituation erörtert und sie oder er über…
Beim Zugangsgespräch dürfen andere Gefangene nicht zugegen sein.
Beim Aufnahmeverfahren dürfen andere Gefangene nicht zugegen sein.
Mit neu aufgenommenen Gefangenen ist möglichst am Tag der Aufnahme ein Zugangsgespräch zu führen, in dem sie über ihre Rechte und Pflichten unterrichtet werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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